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AGB

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

  der FuchsCom GmbH für Internet-by-Call Dienste


1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der FuchsCom GmbH, Stadthausbrücke, 20355 Hamburg (im Folgenden: "FuchsCom") angebotenen Dienste, ggf. im Zusammenhang mit den Besonderen Geschäftsbedingungen der FuchsCom für den jeweiligen Dienst. Abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn FuchsCom der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden, sind nur dann wirksam, wenn sich FuchsCom damit ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt hat.

2. Gewährleistung

FuchsCom gewährleistet nicht, dass seine Dienste jederzeit erreichbar und fehlerfrei sind. Dies gilt insbesondere, soweit der Zugriff auf die Dienste und FuchsCom-Internetseiten durch Störungen verursacht wird, die außerhalb der Sphäre von FuchsCom liegen.

3. Haftung

3.1 FuchsCom leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;

b) Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von FuchsCom bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen.

c) Bei Vermögensschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von FuchsCom auf einen Höchstbetrag von EURO 1.000,-- begrenzt.

3.2 Eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von FuchsCom - insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung - bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von FuchsCom bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Nutzers.

4. Datenschutz

4.1 Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis mit dem Kunden einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten) sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung von Telekommunikationsdiensten (Verbindungsdaten) erhebt, verarbeitet oder nutzt FuchsCom nur, wenn und soweit der Kunde eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es erlaubt.

4.2 Der Kunde willigt darin ein, dass FuchsCom seine Bestandsdaten zur Beratung des Kunden nutzen darf, soweit dies für diese Zwecke erforderlich ist. Ferner willigt der Kunde in die Verarbeitung und Nutzung seiner Verbindungsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsdienste ein. Die Daten des Kunden werden dabei unverzüglich anonymisiert. Das Widerrufsrecht des Kunden (4.4) bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.3 Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Vereinbarung und unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist.

4.4 Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG-Abkommen).

5.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

5.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen oder der jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Besondere Geschäftsbedingungen der FuchsCom GmbH für Internet-by-Call Dienste

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FuchsCom GmbH (im Folgenden: "FuchsCom") für die Nutzung der von FuchsCom angebotenen Internet-by-Call Dienste.

2. Vertragsgegenstand

FuchsCom stellt dem Kunden den Zugang zum Internet per Modem oder ISDN im by-Call-Verfahren unter verschiedenen Produktbezeichnungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur Verfügung (?Internet-by-Call Dienste?). Der Kunde bietet FuchsCom im Einzelfall den Abschluss eines Vertragsverhältnisses über eine Internet-by-Call Dienstleistung durch Wählen der von FuchsCom für die jeweilige Dienstleistung zur Verfügung gestellten Einwahlrufnummer an. FuchsCom ist frei, dieses Vertragsangebot anzunehmen. Die Annahme erfolgt im Einzelfall durch Freischaltung des Zugangs des Kunden zum Internet bzw. World Wide Web. Das jeweilige Vertragsverhältnis zwischen FuchsCom und dem Kunden ist auf die einzelne Nutzung der Dienstleistungen gerichtet. Eine Verpflichtung zum Abschluss von Folgeverträgen und/oder ein Dauerschuldverhältnis werden nicht begründet.

3. Preise, Rechnungserstellung und Zahlungsbedingungen

Die Kosten für die Nutzung der Internet-by-Call Dienste stellt FuchsCom dem Kunden gem. § 15 TKV über seinen Teilnehmernetzbetreiber (i.d.R. Deutsche Telekom AG) in Rechnung. Der anzuwendende Tarif richtet sich nach der vom Kunden genutzten Einwahlrufnummer. Die für die einzelnen Einwahlrufnummern bei Vertragsschluss maßgeblichen Tarife werden von FuchsCom in der jeweils gültigen Preisliste veröffentlicht. Die Rechnungserstellung durch den Teilnehmernetzbetreiber und die Zahlungen durch den Kunden erfolgen gemäß den zwischen dem Kunden und seinem Teilnehmernetzbetreiber getroffenen Vereinbarungen.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Internet-by-Call Dienste nur von ihm oder Dritten, denen der Kunde die Nutzung der Dienstleistung gestattet hat, in Anspruch genommen werden. Für deren Verhalten hat der Kunde wie bei eigener Nutzung einzustehen.

4.2 FuchsCom weist darauf hin, dass der Kunde durch den Zugang zum WWW und zu anderen, weltweiten Netzwerken möglicherweise virenbehaftete oder sonst schädliche Daten erhält. Dem Kunden wird daher empfohlen, entsprechende Schutzmaßnahmen für seinen Rechner zu ergreifen.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich,

a) weder Sicherheitsvorkehrungen fremder Netzwerke, Hosts oder Accounts unbefugt zu umgehen (sog. "Hacking" oder "Cracking"), noch in fremde Services unbefugt einzugreifen (sog. "denial of service attacks").

b) einen gewerblichen Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von FuchsCom vorzunehmen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden i.S.v. § 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen.

4.4 Der Kunde hält FuchsCom von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber FuchsCom wegen Verletzung ihrer Rechte durch gesetzes- oder vertragswidriges Verhalten des Kunden geltend machen sollten.

5. Sperre / Diensteaufhebung

5.1 FuchsCom ist berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer Internet-by-Call Dienste ganz oder teilweise entsprechend den Vorgaben des § 19 TKV zu unterbinden (Sperre).

5.2 Sofern der Kunde schuldhaft gegen die in Ziffer 4 aufgeführten Pflichten verstößt, behält sich FuchsCom das Recht vor, den Internetzugang zu sperren.

5.3 FuchsCom ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren.

5.4 FuchsCom kann, ohne damit Schadensersatzansprüche des Kunden zu begründen, ihre Internet-by-Call Dienste vorübergehend einstellen oder beschränken, wenn eine Beeinträchtigung entweder

- der Sicherheit des Netzbetriebes oder

- der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere schwerwiegende Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, oder

- der Interoperabilität der Dienste oder

- des Datenschutzes

zu befürchten ist.

FuchsCom wird die Leistungseinstellungen oder ?beschränkungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten beschränken und den Kunden nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 TKV über Art, Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung unterrichten.

6. Haftung

In Ergänzung zu Ziff. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FuchsCom gilt folgende Haftungsregelung:

Ist der Schaden bei Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit entstanden, haftet FuchsCom in Abweichung von der vorstehenden Ziff. 3.1 für Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 12.500,-- EUR je Kunde, es sei denn, dass dieser seinerseits Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von FuchsCom auf 10 Mio. EUR je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich durch FuchsCom verursacht wurde.

7. Datenschutz

In Ergänzung zu Ziff. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FuchsCom gilt folgendes:

Soweit es zur Abrechnung erforderlich ist, darf FuchsCom Verbindungsdaten speichern und an Dritte, deren sich FuchsCom zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden bedient, übermitteln. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Soweit dieser Widerruf FuchsCom die Vertragserfüllung unmöglich macht, hat FuchsCom ein außerordentliches Kündigungsrecht. FuchsCom wird Verbindungsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verbindungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Eine Speicherung der Verbindungsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt, falls der Kunde von seinem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft FuchsCom keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wird der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses hingewiesen werden.

8. Aufrechnung

Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von FuchsCom ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.