
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der FuchsCom GmbH für Internet-by-Call
Dienste
1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
sämtliche von der FuchsCom GmbH, Stadthausbrücke, 20355
Hamburg (im Folgenden: "FuchsCom") angebotenen Dienste,
ggf. im Zusammenhang mit den Besonderen Geschäftsbedingungen der
FuchsCom für den jeweiligen Dienst. Abweichende
Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn FuchsCom
der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Andere
Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und
Nebenabreden, sind nur dann wirksam, wenn sich FuchsCom damit
ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt hat. 2. Gewährleistung FuchsCom gewährleistet nicht, dass seine Dienste jederzeit
erreichbar und fehlerfrei sind. Dies gilt insbesondere, soweit der
Zugriff auf die Dienste und FuchsCom-Internetseiten durch Störungen
verursacht wird, die außerhalb der Sphäre von FuchsCom
liegen. 3. Haftung
3.1 FuchsCom leistet Schadensersatz, gleich aus welchem
Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
b) Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf
den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Im Falle leichter
Fahrlässigkeit ist eine Haftung von FuchsCom bei
Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden,
insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden
oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns
ausgeschlossen. c) Bei Vermögensschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit
ist die Haftung von FuchsCom auf einen Höchstbetrag von EURO
1.000,-- begrenzt. 3.2 Eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene
verschuldensunabhängige Haftung von FuchsCom - insbesondere eine
Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche
Garantiehaftung - bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen
unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von FuchsCom bei
schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines
Nutzers. 4. Datenschutz 4.1 Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um das
Vertragsverhältnis mit dem Kunden einschließlich seiner
inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern
(Bestandsdaten) sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und
Erbringung von Telekommunikationsdiensten (Verbindungsdaten) erhebt,
verarbeitet oder nutzt FuchsCom nur, wenn und soweit der Kunde
eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es erlaubt. 4.2 Der Kunde willigt darin ein, dass FuchsCom seine Bestandsdaten
zur Beratung des Kunden nutzen darf, soweit dies für diese
Zwecke erforderlich ist. Ferner willigt der Kunde in die Verarbeitung
und Nutzung seiner Verbindungsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung
der Telekommunikationsdienste ein. Die Daten des Kunden werden dabei
unverzüglich anonymisiert. Das Widerrufsrecht des Kunden (4.4)
bleibt von dieser Regelung unberührt. 4.3 Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen
dieser Vereinbarung und unter Einhaltung des anwendbaren Rechts
erforderlich ist. 4.4 Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für
die Zukunft widerrufen. 5. Schlussbestimmungen 5.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG-Abkommen). 5.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat
er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Hamburg
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. 5.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen oder der
jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Besondere Geschäftsbedingungen der FuchsCom GmbH für
Internet-by-Call Dienste 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten im
Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
FuchsCom GmbH (im Folgenden: "FuchsCom") für die
Nutzung der von FuchsCom angebotenen Internet-by-Call Dienste. 2. Vertragsgegenstand FuchsCom stellt dem Kunden den Zugang zum Internet per Modem oder
ISDN im by-Call-Verfahren unter verschiedenen Produktbezeichnungen im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur Verfügung
(?Internet-by-Call Dienste?). Der Kunde bietet FuchsCom im
Einzelfall den Abschluss eines Vertragsverhältnisses über
eine Internet-by-Call Dienstleistung durch Wählen der von
FuchsCom für die jeweilige Dienstleistung zur Verfügung
gestellten Einwahlrufnummer an. FuchsCom ist frei, dieses
Vertragsangebot anzunehmen. Die Annahme erfolgt im Einzelfall durch
Freischaltung des Zugangs des Kunden zum Internet bzw. World Wide
Web. Das jeweilige Vertragsverhältnis zwischen FuchsCom und dem
Kunden ist auf die einzelne Nutzung der Dienstleistungen gerichtet.
Eine Verpflichtung zum Abschluss von Folgeverträgen und/oder ein
Dauerschuldverhältnis werden nicht begründet. 3. Preise, Rechnungserstellung und Zahlungsbedingungen Die Kosten für die Nutzung der Internet-by-Call Dienste
stellt FuchsCom dem Kunden gem. § 15 TKV über seinen
Teilnehmernetzbetreiber (i.d.R. Deutsche Telekom AG) in Rechnung. Der
anzuwendende Tarif richtet sich nach der vom Kunden genutzten
Einwahlrufnummer. Die für die einzelnen Einwahlrufnummern bei
Vertragsschluss maßgeblichen Tarife werden von FuchsCom in der
jeweils gültigen Preisliste veröffentlicht. Die
Rechnungserstellung durch den Teilnehmernetzbetreiber und die
Zahlungen durch den Kunden erfolgen gemäß den zwischen dem
Kunden und seinem Teilnehmernetzbetreiber getroffenen Vereinbarungen. 4. Pflichten des Kunden 4.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die
Internet-by-Call Dienste nur von ihm oder Dritten, denen der Kunde
die Nutzung der Dienstleistung gestattet hat, in Anspruch genommen
werden. Für deren Verhalten hat der Kunde wie bei eigener
Nutzung einzustehen. 4.2 FuchsCom weist darauf hin, dass der Kunde durch den Zugang zum
WWW und zu anderen, weltweiten Netzwerken möglicherweise
virenbehaftete oder sonst schädliche Daten erhält. Dem
Kunden wird daher empfohlen, entsprechende Schutzmaßnahmen für
seinen Rechner zu ergreifen.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich,
a) weder Sicherheitsvorkehrungen fremder Netzwerke, Hosts oder
Accounts unbefugt zu umgehen (sog. "Hacking" oder
"Cracking"), noch in fremde Services unbefugt einzugreifen
(sog. "denial of service attacks"). b) einen gewerblichen Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von FuchsCom
vorzunehmen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden
i.S.v. § 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen. 4.4 Der Kunde hält FuchsCom von allen Ansprüchen Dritter
frei, die diese gegenüber FuchsCom wegen Verletzung ihrer Rechte
durch gesetzes- oder vertragswidriges Verhalten des Kunden geltend
machen sollten. 5. Sperre / Diensteaufhebung 5.1 FuchsCom ist berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer
Internet-by-Call Dienste ganz oder teilweise entsprechend den
Vorgaben des § 19 TKV zu unterbinden (Sperre).
5.2 Sofern der Kunde schuldhaft gegen die in Ziffer 4 aufgeführten
Pflichten verstößt, behält sich FuchsCom das Recht
vor, den Internetzugang zu sperren. 5.3 FuchsCom ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot eines
Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist,
jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
5.4 FuchsCom kann, ohne damit Schadensersatzansprüche des
Kunden zu begründen, ihre Internet-by-Call Dienste vorübergehend
einstellen oder beschränken, wenn eine Beeinträchtigung
entweder - der Sicherheit des Netzbetriebes oder - der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere
schwerwiegende Störungen des Netzes, der Software oder
gespeicherter Daten, oder - der Interoperabilität der Dienste oder - des Datenschutzes zu befürchten ist. FuchsCom wird die Leistungseinstellungen oder ?beschränkungen
im Rahmen der technischen Möglichkeiten beschränken und den
Kunden nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 TKV über Art,
Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung unterrichten. 6. Haftung In Ergänzung zu Ziff. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von FuchsCom gilt folgende Haftungsregelung: Ist der Schaden bei Erbringung von
Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit
entstanden, haftet FuchsCom in Abweichung von der vorstehenden Ziff.
3.1 für Vermögensschäden bis zu einem Betrag von
12.500,-- EUR je Kunde, es sei denn, dass dieser seinerseits
Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit
erbringt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die
Haftung von FuchsCom auf 10 Mio. EUR je schadensverursachendes
Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die
mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die
Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis
gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur
Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach
entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich durch FuchsCom
verursacht wurde. 7. Datenschutz In Ergänzung zu Ziff. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von FuchsCom gilt folgendes: Soweit es zur Abrechnung erforderlich ist, darf FuchsCom
Verbindungsdaten speichern und an Dritte, deren sich FuchsCom zur
Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber
dem Kunden bedient, übermitteln. Der Kunde kann seine
Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Soweit dieser Widerruf FuchsCom die Vertragserfüllung unmöglich
macht, hat FuchsCom ein außerordentliches Kündigungsrecht.
FuchsCom wird Verbindungsdaten spätestens sechs Monate nach
Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die
Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf
der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen
die Verbindungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen
abschließend geklärt sind. Eine Speicherung der
Verbindungsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt, falls der
Kunde von seinem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch
gemacht hat. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des
Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte
Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher
Verpflichtung gelöscht werden, trifft FuchsCom keine
Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Soweit eine
Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wird der
Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der
Möglichkeiten des Anschlusses hingewiesen werden. 8. Aufrechnung Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von FuchsCom ist nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.


